14.11.2023

Ab 2024 fällt der Kinderreisepass weg

Ab 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft
Bild vergrößern
Ab 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft

Wir bitten um Beachtung!

Der Bundestag hat sich dafür entschieden, den Kinderreisepass abzuschaffen. Nur noch bis Ende Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, im Bürgerbüro einen Kinderreisepass mit 1-jähriger Gültigkeit zu beantragen bzw. zu verlängern.

Ab dem 01. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Ab 2024 können für Kinder nur noch Personalausweise (22,80 Euro Gebühr) oder Reisepässe (37,50 Euro Gebühr) beantragt werden, welche eine 6-jährige Gültigkeit haben.


Trotz der langen Gültigkeit muss beachtet werden:

Kann ein Kind aufgrund eines zu alten Passfotos nicht mehr eindeutig erkannt werden (bei Kleinkindern oft schon nach 1-2 Jahren der Fall), wird der Ausweis bzw. Pass auch vor Ablauf der Gültigkeit oft nicht mehr akzeptiert und kann somit zu Einreiseproblemen in manchen Ländern führen!

Für die Antragstellung eines Ausweises/Passes bitte beachten:

  • Kind zur Antragstellung mitbringen
  • Vorlage eines biometrischen und aktuellen Passbildes (bei Kindern nicht älter als 6 Monate)
  • Vorlage des Kinderreisepasses. Wenn nicht vorhanden, Vorlage einer Geburtsurkunde
  • Vorlage der Zustimmungserklärung unterschrieben von den Eltern
  • Bezahlung der Gebühr bereits bei Antragstellung (Bar oder EC)


Personalausweise und Reisepässe werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, daher muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 3-5 Wochen gerechnet werden!

Für Terminvereinbarungen bzw. Rückfragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Königsbach-Stein wenden.