22.07.2020

Hochwasserschutz in Königsbach-Stein - Beantwortung einiger Fragestellungen

In den letzten Tagen und Wochen erreichten die Gemeindeverwaltung zahlreiche Anfragen besorgter Bürger, die durch die Presseberichterstattung, die im Ort kursierenden Flugblätter sowie durch die entsprechenden Beiträge in den sozialen Netzwerken verursacht worden sind.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und einige Fragestellungen insbesondere zum Hochwasserschutz im Ortsteil Stein beantworten.


Leitdeich oder HRB 484

Grundsätzlich bestehen beim Hochwasserschutz einer Ortslage zwei Möglichkeiten:

1. Rückhaltung des Wasser vor der Ortslage (Hochwasserrückhaltebecken HRB)

2. Gezieltes Leiten des Wassers durch den Ort

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Auszug aus der Präsentation der Bürgerversammlung am 16.11.2017: HRB 484)
 

Ein Leitdeich würde dazu dienen, beim Bruchbach austretendes Wasser wieder in den Bach zurückzuführen, um schadhafte Überflutungen bebauter Bereich zu vermeiden. Durch die drei bereits vorhandenen Rückhaltebecken am Bruchbach, dem Gewässerausbau im Bereich Bruchbach sowie dem möglichen Leitdeich würde ein 100-jährlicher Hochwasserschutz am Bruchbach östlich der Hansenwiesenspange sichergestellt.

 

Grundsätzlich würde durch ein HRB 484 die beste Beckenwirkung aus hydrologischer Sicht erzielt werden. Allerdings gibt es einige Argumente, die gegen das HRB 484 sprechen:

In der sog. Flussgebietsuntersuchung (FGU) Stein – mit dem Ziel der Entwicklung einer Hochwasserschutzkonzeption für 100-jährliche Hochwasserereignisse - wurden zwei Alternativstandorte für ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB 484) untersucht. Der Bau eines HRB 484 wurde bereits in der FGU Stein aufgrund wirtschaftlicher Aspekte vom Ingenieurbüro als nicht sinnvoll bewertet. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt sind auch noch unterschiedliche Genehmigungsverfahren für ein HRB/Leitdeich maßgeblich (z.B. Planfeststellungsverfahren). Teile der Flächen, die im HRB 484 liegen sind außerdem im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausgewiesen. Zu den in der FGU Stein grob geschätzten Kosten von 1,5 Mio. Euro für das technische Bauwerk HRB 484 (Brutto-Kostenannahme von 2017, ohne Nebenkosten in Höhe von ca. 25-30 %) käme noch der Grunderwerb bzw. Entschädigung von Flächen, die im Einstaubereich liegen, hinzu. Hierzu wären mit einer Vielzahl von Grundstückseigentümern Verhandlungen zu führen. Der Hochwasser-Abfluss des HRB 484 würde immer noch zu Ausbordungen des Bruchbachs im Bereich Sandgrube und der Bachgasse führen, so dass trotzdem zusätzliche Hochwasserschutz-Maßnahmen am Bach durchgeführt werden müssten, da dieser an den genannten Stellen nicht leistungsfähig genug ist.

Im Gegensatz dazu stünden die Argumente für einen Leitdeich:

Die Schätzkosten für das technische Bauwerk Leitdeich liegen bei ca. 500.000 € (ohne Nebenkosten und ohne Grunderwerb). Für den Bau eines Leitdeichs wären nur mit einer geringen Anzahl von Grundstückseigentümern Verhandlungen zu führen. Die Inanspruchnahme von privaten Flächen wäre weitaus geringer. Es müssten ebenfalls zusätzliche Hochwasserschutzmassnahmen am Bach durchgeführt werden. Zusammen mit dem dort notwendigen Gewässerausbau liegen die Kosten bei dieser Möglichkeit des Hochwasserschutzes bei ca. 1,05 Mio. €.

 

Grunderwerb
Grundsätzlich gilt jedoch hinsichtlich des Grunderwerbs, dass die Gemeinde bei verschiedenen Hochwasserschutzmaßnahmen - zum Schutze der Allgemeinheit - darauf angewiesen ist, Flächen von Privateigentümern zu erwerben. Hier sind wir auf die Bereitschaft zur Mitwirkung angewiesen. Leider stoßen wir bislang bei den vorbereitenden Grundstücksverhandlungen nicht immer auf eine Mitwirkungsbereitschaft, so dass möglicherweise Hochwasserschutzmaßnahmen nicht oder nur mit deutlicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden könnten.

 

Gibt es eine Bürgerversammlung zum Thema Hochwasserschutz?
Nach Fertigstellung der FGU Königsbach wird diese der Öffentlichkeit vorgestellt werden (voraussichtlich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause). Anschließend ist geplant – voraussichtlich im Herbst diesen Jahres - nochmals umfassend zum Thema Hochwasserschutz in der Gesamtgemeinde zu informieren. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt dies Corona-bedingt möglich sein wird, bleibt leider abzuwarten. Wir prüfen aktuell auch digitale Formate.

 

Kosten des Hochwasserschutzes
Die Kostenfortschreibung der bislang seit dem Jahr 2015 beauftragten Maßnahmen für das Hochwasserschutzkonzept in Königsbach-Stein inklusive der vertieften Sicherheitsüberprüfung der bestehenden Hochwasserrückhaltebecken liegt bei ca. 621.100 Euro (Stand Juni 2020). Gleichzeitig wurde bislang ein Zuschuss von ca. 268.400 Euro bewilligt, so dass die tatsächlichen Kosten der bisher beauftragten Maßnahmen bei ca. 352.700 Euro liegen.

Sollte ein umfängliches Hochwasserschutzkonzept beschlossen und mit Hilfe von Fördermitteln (Zuschussquote bei 70 Prozent) umgesetzt werden, wären die bislang beauftragten und nicht geförderten Maßnahmen voraussichtlich förderfähig, so dass sich möglicherweise der gemeindliche Kostenanteil auf ca. 106.000 Euro reduzieren würde.

 

Der Gemeinderat ist nicht informiert
Der Gemeinderat hat über das HRB 484 und die FGU Stein seit 2017 Kenntnis und wird von der Verwaltung, anders als immer wieder dargestellt, umfassend informiert. Im Jahr 2017 wurde auch die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung zum Thema Hochwasserschutz umfänglich informiert. Sie finden die entsprechenden Präsentationen unter https://www.koenigsbach-stein.de/rathaus/rathausnachrichten/hochwasserschutz-id_1679/ auf unserer Internetseite. Es gab bereits insgesamt zwei Bürgerversammlungen und zwei öffentliche Gemeinderatssitzungen, in denen über den Hochwasserschutz informiert wurde. Grundsätzlich gilt: Der Gemeinderat ist Herr des Verfahrens. Beschlüsse zur Förder-Antragstellung bzw. zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen werden vom Gemeinderat entsprechend dem Planungsstand noch gefasst werden!


Private Hochwasservorsorge
Ungeachtet aller Anstrengungen der Gemeinde Königsbach-Stein, Hochwasserschutzstrategien wirtschaftlich umzusetzen, bleibt die private Vorsorge ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein, um Schäden wirksam abzuwenden. Konkrete Informationen zum Schutz Ihres Gebäudes und der baulichen Vorsorge finden Sie beispielsweise in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/2018-12_Hochwasserschutzfibel_8.Auflage.pdf).

 

Königsbach-Stein, den 21.07.2020

 

Heiko Genthner

Bürgermeister