20.05.2021

Neubau Heynlinturnhalle

Heynlinturnhalle
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Heynlinturnhalle

Darstellung des Projektablaufs

Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021: Information über den Planungsstand
Architekt Marco Lewald, Büro D´Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten, Stuttgart, informiert ausführlich über den aktuellen Planungsstand.
Mittlerweile, so Architekt Lewald, liege auch die Baugenehmigung – ohne zusätzliche Auflagen – vor.
Die Planungen sind weiter fortgeschritten und Anfang nächsten Jahres werden die ersten Gewerke ausgeschrieben.


Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021: Vorstellung der Entwurfsplanung und Beauftragung der Fachplaner mit den nächsten Planungsschritten

In der 2. baubegleitenden Ausschusssitzung vom 04.05.2021 wurde vom Architekten Herr Lewald vom planenden Büro D'Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbH die Entwurfsplanung zum Neubau der Heynlinturnhalle vorgestellt.

Die Anregungen vom Gemeinderat und die Anregungen der Nutzer wurden nach Möglichkeit in die Entwurfsplanung mit aufgenommen. Im Entwurf sind neben den gebäudetechnischen Gewerken die Kriterien der Tragwerksplanung, des Brandschutzgutachtens und der Bauphysikberatung eingearbeitet.

In Vorgriff auf die Ausführungsplanung und zur Ermittlung des Standards und der Baukosten haben die Fachingenieure der technischen Ausbaugewerke Muster- und Ausstattungskataloge erstellt.


Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.03.2021 die Grundlage der weiteren Planungen bekräftigt. Das Gebäude soll als Ersatzbau erstellt werden. Die Planungen berücksichtigen die Verwendung des Gebäudes für den Sportunterricht und das Vereinstraining.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten werden durch die Versammlungsstättenverordnung geregelt. Veranstaltungen sind im Einzelfall vom Betreiber und Veranstalter zu bewerten und es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen um Gefahren vorzubeugen. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens muss vom Betreiber der Sporteinrichtung eine Betriebsbeschreibung erstellt werden. Darin werden die geplante Nutzungen, die Art der Nutzung und die Belegzeiten des Gebäudes beschrieben.

Über die Zulässigkeit von Wettkämpfen kann das Baurechtsamt erst in Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren entscheiden.

Kulturelle Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

Architekt Lewald stellt die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung und die Zeitplanung vor.

Die Ausgangslage für die Kostenfortschreibung ist die im Vorentwurf enthaltene Kostenschätzung in Höhe von 5.692.787 €. In der Entwurfsplanung erhöht sich die Kostenberechnung vom 28.04.2021 auf 5.731.830 €.

Die Zuschussmöglichkeit von Holzbauförderungen wird im Moment noch überprüft. Pandemiebedingt ist die Auskunft über diese Zuschüsse erschwert einholbar.

Zeitplan:
In der heutigen Sitzung erfolgt die Zustimmung zur Entwurfsplanung, die der baubegleitende Ausschuss am 04.05.2021 einstimmig empfohlen hat.

Zeitgleich erfolgt die Freigabe für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).

Damit die Planungsphasen nahtlos ineinander übergehen können, werden alle an der Planung beteiligten Ingenieurbüros auch mit den Planungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) beauftragt.


In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 wird der Bauantrag (auf Grundlage der freigegebenen Entwurfsplanung) behandelt. Bis zur Baugenehmigung vergehen ca. 3 Monate.

Im Herbst 2021 wird die Ausführungsplanung in einer 3.bA-Sitzung und im GR vorgestellt. Der 1.Ausschreibungsblock wird zwischen November 2021 und März 2022 durchgeführt.


Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021: Herr Architekt Lewald vom planenden Büro D'Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbH stellt die Vorplanung zum Neubau Stand 25.01.2021 vor.

Die Grundlage der Planung orientiert sich - gemäß den Vorgaben des Gemeinderats - an der vorhandenen Ausstattung und der Grundfläche der bestehenden Halle. Die Kubatur des Gebäudes wird maßgeblich durch die vorgegebenen Hallenmaße (1,5-teilige Sporthalle mit Trennvorhang) bestimmt. Die Nebenräume (Umkleide und Geräteräume) sind zweistöckig angegliedert und über Flure zu erreichen, die teilweise als Empore für Zuschauer dienen können. Die Ebenen sind in Splittlevel ausgeführt um die gegebene Topografie und Wegeführung des Schulhofs aufzunehmen und die Sporthalle ebenengleich zum Außenbereich  und Kleinspielfeld anzuordnen. Um die Nebenraumspange kompakt zu halten und auf einen zusätzlichen Stichflur verzichten zu können, der das Gebäude zur Kita hin verbreitern würde wird ein zweites Treppenhaus angedacht welches gleichzeitig die Zugänglichkeit der teilbaren Halle ermöglicht. Das Gebäude wird behindertenfreundlich ausgestattet. Die Erschließung erfolgt über ein Treppenhaus mit Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit. Es befindet sich eine Behindertentoilette auf der Hallenebene, der Fahrstuhl hält auf allen Ebenen.

Bedingt durch die vorhandene Freifläche, die für den Neubau zur Verfügung steht, ist das Gebäude kompakt gestaltet. Man kann stufenfrei aus der Halle ins Freie gelangen. Dies ist sowohl für die Fluchtwegsituation als auch für die Pflege-, Unterhaltungs- und Wartungsvorgänge von Vorteil.

Eingangsbereich

Die Grundlage für die Ausstattung der Turnhalle ist die notwendige Ausstattung, welche im Fachbereich Schulsport vom Bildungsministerium vorgeschrieben ist. Außer dem Schulsportunterricht wird die Halle den Vereinen zur Verfügung gestellt. Die Halle ist durch den Unterricht und die Vereinsnutzung jeden Tag voll belegt.

Die Hauptnutzer der Turnhalle sind die Heynlinschule und die Heynlinkindertagesstätte.

Außerhalb der Schulzeiten wird die Halle von Vereinen genutzt: TG-Stein - die Volkshochschule - LG Stein-Eisingen - SVK – KKS.
Interesse an einer Nutzung  haben die Vereine TTC Stein und Schützenverein Stein angemeldet.

Die genannten Nutzer und potentiellen Nutzer wurden von Bürgermeister Genthner über die vorliegende Planung informiert und gebeten, Anregungen und Bemerkungen zur Planung bis 24.02.2021 zurückzumelden.

Die Anregungen der Nutzer wurden in der ersten Sitzung des bA vorgestellt. Der Architekt wird zusammen mit der Verwaltung die Möglichkeiten einer Umsetzung eruieren und zusammen mit der Kostenauswirkung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.

Weitere Nutzungen der Turnhalle könnten sein:
a)         Schule Prüfungsraum – Internetanschluss und Beamer, WLAN
b)         Wahlbüro, Sitzungen, z.B. Gemeinderat als Ausweichstelle – Internetanschluss und Beamer, WLAN
c)         Turniere und Wettkämpfe
d)         Feiern und Vereinsveranstaltungen (Mehrzweckhalle)

Für die Möglichkeiten b) und d) ändern sich die genehmigungstechnischen Anforderungen an das Gebäude, da dann die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg (VStättVO) greift, welche Mehrkosten in der Ausführung i.S. Brandschutz (u. a. techn. Ausstattung, Bauteile, Wände, Statik, keine Holzfassade) und Ausstattung (u.a, Toiletten Parkplätze, größere Besucherflächen, breitere Galerie/Flure...) mit sich bringt. Die VStättVO hat auch Auswirkungen auf die Betriebs- und Wartungspflichten. Aus kostentechnischen Gründen soll auf die erweiterte Nutzung des Gebäudes für Veranstaltungen verzichtet werden.
Die Nutzung zu sportlichen Wettkämpfen wird möglich sein c).

Die Baukosten werden vom Architekten auf 5.530.700 € geschätzt (inkl. Nebenkosten 26 %).

Die Machbarkeitsstudie von morlock.architekten + generalplaner enthielt eine Kostenannahme in Höhe von 4.750.000,- €, Stand Mai 2019.

Die Baupreise haben sich in den letzten Jahren enorm nach oben entwickelt. Inklusive einer Kostenindexierung der Machbarkeitsstudie von 2019 auf 2022 sind die Baukosten KG 300+400 (Gebäude + technische Installationen) vergleichbar mit der Kostenannahme, was äußerst positiv zu beurteilen ist.

Zum Zeitpunkt der Studie gab es gewisse Unschärfen, Grundlagen wie Baugrundgutachten, Schadstoffgutachten Baugrund / Abbruch, Abstimmungen mit Bauherr / Fachplanern / Nutzern, Untersuchungen im Bestand haben hier noch nicht stattgefunden. Die wesentlichen Abweichungen von der Kostenannahme 2019 zur Kostenschätzung 2021 ergeben sich aufgrund dessen innerhalb der KG 200 und der KG 500-700. Die KG 300 + KG 400 sind deckend mit der Machbarkeitsstudie.

Das Bauamt geht wegen der weiteren Anforderungen resultierend aus einem NBBW-Verfahren und sonstigen notwendigen Ausgaben wie beispielsweise Erstellung eines Schallschutzgutachtens, Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens etc. von zusätzlichen sonstigen Nebenkosten von 2 bis 4 % aus. Damit belaufen sich die geschätzten Nebenkosten auf etwa 28 bis 30%.

Der Zeitplan sieht vor:

23.03.2021   GR-Sitzung – öffentliche Vorstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung, Freigabe für die Entwurfsplanung, Leistungsphase 3  - Beauftragung LP3 - LP4  Architekt

04.05.2021   bA-Sitzung -  Vorstellung Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung; Behandlung der Anregungen der Vereine

18.05.2021   GR-Sitzung – öffentliche Vorstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, Freigabe für das Bauantragsverfahren - Beauftragung LP5 – LP7 für    Architekt und Fachplaner

Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 Behandlung des Bauantrags - Laufzeit bis zur Baugenehmigung ca. 3 Monate

Herbst 2021 bA/Gemeinderatssitzung - Vorstellung und Freigabe der Ausführungsplanung

Parallel zum Neubau der Schulturnhalle wird die Wärmeversorgung des Schulkomplexes  erneuert. Empfohlen wird die neue Halle an eine neue zentrale Wärmeversorgung anzuschließen.

Das Wärmekonzept ist in Bearbeitung und wird im Zuge der weiteren Planungen vorgestellt


In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 wurde dann vom Gemeinderat beschlossen,  die von der Verwaltung vorgeschlagenen Fachplanungsbüros zu beauftragen. Ein erster Zeitplan sieht vor, dass die Grundlagenermittlungen bis Ende November 2020 abgeschlossen werden. Der Vorentwurf (Leistungsphase 2) soll bis Ende Februar 2021 im GR vorgestellt werden. Die Vorstellung des Entwurfs  (Leistungsphase 3) ist für Ende Mai 2021 vorgesehen.


Aufgrund der prägenden Corona-Situation im Jahr 2020 verbunden mit der Einführung der doppischen Haushaltssystematik konnte das über das Architektenauswahlverfahren ausgewählte Architekturbüro D`Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten erst im November 2020 beauftragt werden.


29.05.2020 Die Gemeinde erhält vom Regierungspräsidium Karlsruhe einen Zuwendungsbescheid: im Rahmen der Sportförderung erhält die Gemeinde einen pauschalen Zuschuß in Höhe von 420.000,- € für den Neubau der Heynlinturnhalle.


In den Haushalt 2020 wird für den Neubau der Heynlinturnhalle verteilt über die Jahre 2020 - 2023 ein Betrag in Höhe von 4.750.000 Euro eingestellt.


In öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 15.10.2019 hat der Gemeinderat Auswahl- und Zuschlagskriterien für das Architektenauswahlverfahren für den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle bei der Heynlinschule beschlossen


In öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 09.07.2019 wurde dann der Beschluß gefasst, ein Architektenauswahlverfahren durchzuführen. Hierfür beauftragt (Netto-Honorarsumme liegt bei 10.300,50 Euro) wurde das Büro pesch partner architekten stadtplaner GmbH aus Stuttgart.


In öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2019 wurde das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie von morlock.architekten + generalplaner vorgestellt.

Es wurden mehrere Varianten untersucht und entsprechende Kosten angenommen:

V1: Sanierung der Bestandsturnhalle (ohne Foyer-Anbau)
V2: Sanierung der Bestandsturnhalle (mit Foyer-Anbau)
V3: Neubau einer Turnhalle (Standort: Schulhof von der Lehmgrube her kommend; Abbruch der Bestandshalle und Herrichten der Fläche als Parkplatz mit 45 Parkplätzen)

Für die Varianten 1-3 lagen Kostenannahmen mit Stand vom 16.08.2018 vor, diese wurden wie folgt aktualisiert:

V1: 3.370.000 Euro
V2: 3.660.000 Euro
V3: 4.600.000 Euro

Im Jahr 2019 wurden weitere Planungen und Berechnungen angestellt.
Insbesondere die relativ ungünstige Lage des Turnhallenneubaus in der Variante 3 („Zerschneidung“ des Schulgeländes / nach Abbruch der Bestandshalle würde ein Fläche ohne Bezug zum Schulhof entstehen) hat die Verwaltung veranlasst für einen Turnhallenneubau einen weiteren Standort ins Auge zu fassen und zwar auf dem bisherigen Kleinspielfeld zwischen Bestandshalle und Heynlinkita (V4). Darüber hinaus wurden die Kosten für den Neubau einer Turnhalle auf dem bisherigen Standort der Bestandshalle ermittelt (V5).

V4: Neubau einer Turnhalle (Standort: Kleinspielfeld zwischen Bestandshalle und Heynlinkita; Abbruch der Bestandshalle und Neuanlage eines Kleinspielfeldes)
V5: Neubau einer Turnhalle (Standort: Bestandshalle)
Kostenannahmen
V4: 4.750.000 Euro
V5: 4.280.000 Euro

Im Anschluss an eine ausführliche Beratung wird im Gemeinderat einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung schlägt vor, die Heynlinturnhalle durch einen Neubau zu ersetzen (Ersatzneubau in gleicher Dimension und Ausstattung). Zur Ausführung soll im Rahmen der weiteren Planungen die Variante 4 (Standort: Kleinspielfeld zwischen Bestandshalle und Heynlinkita; Abbruch der Bestandshalle und Neuanlage eines Kleinspielfeldes) weiter betrachtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Architektenauswahlverfahren durchzuführen, diesbezüglich soll die Verwaltung verschiedene Angebote von Fachfirmen zur entsprechenden Verfahrensbetreuung einholen und dem Gemeinderat zur Auswahl vorlegen.
Kostenannahme aus der Machbarkeitsstudie: 4.750.000 Euro
Neubau einer Turnhalle (Standort: Kleinspielfeld zwischen Bestandshalle und Heynlinkita; Abbruch der Bestandshalle und Neuanlage eines Kleinspielfeldes)

Variante 4

Ein baubegleitender Ausschuß (bA) soll eingerichtet werden, der in kleinerem Rahmen und unter Einbindung des Hauptnutzers (Heynlinschule) Entscheidungen im Gemeinderat vorbereiten soll.


Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2019 wurde eine Planungsrate in Höhe von 100.000 Euro für die Ertüchtigung/Erneuerung der Heynlinturnhalle in den Haushalt aufgenommen.


Im Haushaltsplan des Jahres 2018 war eine Planungsrate für die Sanierung der Schulturnhalle der Heynlinschule eingestellt worden.Die im Haushalt 2018 eingestellten Mittel wurden für die Analyse des Zustandes der Schulturnhalle verwendet. Hierbei stellte sich heraus, dass die Turnhalle noch über eine ausreichend gute Bausubstanz verfügt, keine statischen Bedenken vorhanden sind und dass ein unmittelbares Handeln nicht zwingend erforderlich ist.