29.05.2024

Öffentliche Bekanntgabe zur Offenlage der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Königsbach-Stein

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört und erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.

Nach Beschluss des Gemeinderates vom 14.05.2024 wird daher der Entwurf der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Königsbach-Stein in der Zeit vom

03.06.2024 bis zum 05.07.2024

im Rathaus Königsbach, Zimmer 002, während den Öffnungszeiten, für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Unterlagen des Entwurfs zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung können Sie auch auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Königsbach-Stein abrufen.

Im Rahmen der Offenlage haben sowohl Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit Gelegenheit zu den vorliegenden Unterlagen Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen und Anregungen dazu können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an becht@koenigsbach-stein.de abgegeben werden.