Ihr Wasseranschluss

  • Anträge

    Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschlussnehmer bei der Gemeinde Königsbach-Stein für jedes Grundstück zu beantragen.

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  • Trinkwasseranschluss / Wasserzählerplatz

    Der Einbauplatz des Wasserzählers gehört zur Hausinstallation und befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers und muss sich an einem frostsicheren Ort befinden. Nur der Wasserzähler selbst befindet sich im Eigentum der Gemeinde Königsbach-Stein. Jeder Kunde hat seine Anlage eigenverantwortlich an die anerkannten Regeln der Technik anzupassen und instand zu halten.

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  • Wasseruhr zur Gartenbewässerung

    Der Einbau erfolgt von der Gemeinde Königsbach-Stein unter folgenden Bedingungen: Der Einbau hat an einem frostsicheren Ort zu erfolgen. Für den Einbau ist eine entsprechende Einbauvorrichtung (Bügel oder Ähnliches) möglichst an einer waagerechten Leitung fachgerecht anzubringen.

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