Trinkwasseranschluss / Wasserzählerplatz

Der Einbauplatz des Wasserzählers gehört zur Hausinstallation und befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers und muss sich an einem frostsicheren Ort befinden. Nur der Wasserzähler selbst befindet sich im Eigentum der Gemeinde Königsbach-Stein. Jeder Kunde hat seine Anlage eigenverantwortlich an die anerkannten Regeln der Technik anzupassen und instand zu halten.

Eine Wasseruhr muss frei zugänglich und gut ablesbar sein.

Kundenanlagen, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. ohne Wasserzählerbügel, Steigleitungen), genießen keinen Bestandsschutz und sind vom Eigentümer umzurüsten. Die erfolgte Umrüstung ist anschließend der Gemeinde Königsbach-Stein anzuzeigen.

Die Hauptwasserzähler werden ausschließlich von der Gemeinde Königsbach-Stein oder deren Beauftragten eingebaut oder gewechselt.

Die folgende Skizze zeigt den prinzipiellen Aufbau des Trinkwasseranschlusses:

  1. zur Hausinstallation
  2. Absperrventil mit Rückflussverhinderer und Prüfschraube
  3. Wasserzähler mit Fließrichtung
  4. Plombierschelle
  5. Wasserzählerbügel
  6. Hauptabsperrventil/Freiflussventil
  7. Hausanschluss Zuleitung

Befundprüfung

Sollte es beim Leitungswasser oder bei Ihrem Wasserzähler zu Beanstandungen kommen, gibt es die Möglichkeit einer Befundprüfung. Die Kosten der Prüfung sind von Ihnen zu übernehmen, wenn keine Qualitätsmängel bestehen. Den „Antrag auf Befundprüfung“ finden Sie untenstehend zum Download.