Buchführungshelfer anmelden

Für Sie zuständige Stellen

Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten.

Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet man Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe angemelden.